AGB

Allgemeines – Geltungsbereich 

  1. Wir verkaufen ausschliesslich aufgrund unserer AGB. Diese sind vollumfänglich Grundlage und Inhalt jedes Verkaufsabschlusses. Andere Einkaufs- und/oder Lieferbedingungen des Bestellers gelten nur soweit wie sie ggf. mit Pfister Werkzeugbau AG schriftlich vereinbart wurden. 
  1. Die von Pfister Werkzeugbau AG ausgestellte Auftragsbestätigung ist alleine für den Umfang und die Ausführung der Bestellung massgebend. 

Angebot – Angebotsunterlagen 

  1. Ist die Bestellung als Antrag iSv. OR 3 zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von 4 Wochen annehmen.
  2. Für die Richtigkeit der vom Kunden zu Verfügung gestellten Bestellunterlagen – insbesondere deren Zeichnungen und Materialspezifikationen etc. lehnen wir jede Haftung ab. Diesbezüglich unterhalten wir keinen Änderungsdienst. 
  1. Für unsere Zeichnungen, Skizzen, Datenblätter, Merkblätter und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung kopiert oder an Dritte weitergegeben werden. 
  1. Alle Mass-, Gewichts- sowie technische Angaben in den Pfister Werkzeugbau AG Unterlagen und Dokumenten werden nach aktuellem Wissenstand abgegeben. Diese entbinden den Anwender der Produkte nicht eine Eignungsprüfung der zu verwendenden Produkten hinsichtlich seiner Anforderungen durchzuführen.. 

 Preise und Verpackung 

  1. Alle Preise verstehen sich sofern nicht anders vereinbart für Lieferungen gemäss INCOTERMS 2000 EX WORKS 8617 Mönchaltorf, unverpackt. 
  1. Unsere Preise sind in CHF (Schweizer Franken) angegeben und sind auch in dieser Währung zu erfüllen. Die MWST (schweizerische Mehrwertsteuer) ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für Bestellungen unter CHF 80. — behält sich Pfister Werkzeugbau AG einen Auftragskostenanteil vor.  
  1. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Der Käufer verpflichtet sich zu einer – der gesetzlichen Vorschriften entsprechender und umweltverträglicher Entsorgung.
  2. Kurzfristige Preisanpassungen infolge Änderungen der Marktverhältnisse oder Infolge Währungskursschwankungen bleiben vorbehalten.

   Lieferung und Versicherung 

  1. Der Versand erfolgt ausschliesslich auf Gefahr des Empfängers. Andere Lieferkonditionen sind ggf. nach erfolgter schriftlicher Absprache zwischen Kunden und Pfister Werkzeugbau AG möglich. 
  1. Pfister Werkzeugbau AG ist, nach Information des Kunden, zu Teillieferungen berechtigt.

 Lieferfristen 

  1. Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführten Lieferfristen und Termine verstehen sich ab Werk Mönchaltorf. Wir bemühen uns diese einzuhalten. Sie sind jedoch unverbindlich und das Nichteinhalten deren kann nicht zu Schadensersatzforderungen und/oder Folgekostenübernahme noch zum Widerruf der betreffenden Bestellung Anlass geben.
  2. Setzt der Besteller – nachdem wir in Verzug geraten sind – eine dem Auftragsumfang angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach erneutem Verzug und Nichteinhalten der vereinbarten Nachfrist nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Lieferant aufgrund mangelnder oder reduzierter Verfügbarkeit von Energieträgern (z.B. Gas, Strom) seine Produktionsprozesse einstellen oder drosseln muss. Der Lieferant informiert den Kunden unverzüglich und schriftlich über eine solche Situation. Jeglicher Anspruch des Kunden gegenüber dem Lieferanten auf eine Verzugsentschädigung oder auf Ersatz von direkten und indirekten Schäden infolge einer solchen Verzögerung ist ausgeschlossen.

 Zahlungskonditionen 

  1. Wenn nicht anders von Pfister Werkzeugbau AG schriftlich bestätigt ist der Kaufpreis ohne Abzug innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig.
  2. Andere Zahlungsbedingungenen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
  3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, werden die ausstehenden Beträge mit dem gesetzlichen Verzugszins von 5% p.a. belastet.
  4. Nichteinhalten von vereinbarten Zahlungskonditionen entbindet die Pfister Werkzeugbau AG von bestehenden Lieferverpflichtungen – den Käufer aber nicht von der Abnahmepflicht.

 Eigentumsvorbehalt 

  1. Wir behalten uns das Eigentum der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Besteller ermächtigt den Lieferanten, auf Kosten des Bestellers die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Besteller sichert zu, bei Massnahmen mitzuwirken welche zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  1. Das Urheberrecht und das Eigentum an Konstruktionszeichnungen, 3D-Werkzeugdaten, CAM-Daten, Elektroden, Technologiedaten sowie an allen urheberrechtsfähigen Leistungen, die wir für den Auftraggeber erbringen, verbleibt bei uns. Der Auftraggeber erhält Konstruktionszeichnungen in Papier oder in Datenform. Lizenzen und Nutzungsrechte können vom Auftraggeber durch gesonderten Vertrag erworben werden.

Kundenaufträge/Sonderanfertigungen 

  1. Für Spezialanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% vor.
  2. Die Mindestabnahmemenge des Sonderteils wird nach Kundenfreigabe hergestellt und ist von einer Rückgabe an den Hersteller ausgeschlossen.

Beanstandungen   

  1. Beanstandungen durch Sachmangel, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen sind innert 8 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Dem Käufer ist die Rücksendung der Ware ohne unsere Zustimmung verwehrt. Trifft innerhalb der Frist keine Mitteilung bei uns ein, gilt die Lieferung als genehmigt.
  2. Wir lehnen jegliche Schadensersatzansprüche und Folgekosten des Käufers ab. Der Käufer wird daher nicht von einer Wareneingangskontrolle entbunden.

Gewährleistung, Haftung für Mängel

  1. Der Kunde hat Leistungen und Lieferungen unmittelbar nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und allfällige Mängel innert 8 Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
  1. Die Gewährleistung von Pfister Werkzeugbau AG endet – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen – spätestens12 Monate nach Erhalt der Lieferung. Für Zukaufteile, wie z.B. Heisskanaldüsen, gelten die Garantieleistungen des jeweiligen Lieferanten/Herstellers.
  1. Bei Vorliegen eines Mangels hat Pfister Werkzeugbau AG die Wahl, den Mangel entweder durch Nachbesserung zu beseitigen oder eine mängelfreie Sache ersatzweise zu liefern. Hierzu hat der Kunde der Pfister Werkzeugbau AG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt diese Nacherfüllung nicht, ist der Kunde berechtigt, eine Rückabwicklung des Vertrags (Wandlung) oder eine dem Mangel entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
  1. Pfister Werkzeugbau AG haftet nicht für Mängel und Schäden, wenn diese auf Umstände zurückzuführen sind, die nicht von Pfister Werkzeugbau AG zu vertreten sind. Dies ist insbesondere der Fall bei: Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, Änderungen am Artikel durch den Kunden, mangelhaftes Material, welches durch den Kunden oder einen vom Kunden vorgeschriebenen Dritten geliefert/eingebracht wurde. Der Kunde stellt zudem sicher und dokumentiert den fachgerecht durchgeführten Unterhalt (kleine Wartung täglich, grosse Wartung nach Wartungsplan und Jahresinspektion bei PFWAG).
  1. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Datenschutzerklärung

Die Pfister Werkzeugbau AG, verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren, datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sie wird die vom Kunden allenfalls erhaltenen, personenbezogenen Daten streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten. Soweit der Kunde die Webseite benutzt, wird auf die detaillierte Datenschutzerklärung (http://www.pfwag.ch/impressum-datenschutz.html) verwiesen, welche der Kunde durch die Nutzung anerkennt.

 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

  1. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Pfister Werkzeugbau AG mit Sitz in CH-8617 Mönchaltorf
  2. Für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

 Pfister Werkzeugbau AG, Isenrietstrasse 1, CH-8617 Mönchaltorf – Tel. +41 44 949 16 16, Fax +41 044 949 16 32

Kontakt:

Urs Pfister

Inhaber

044 949 16 01

urs.pfister@pfwag.ch

Urs Pfister
Urs Pfister
InhaberInhaber PFWAG

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